Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Beratung
Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland ist eine Beratung über die jeweiligen besonderen klimatischen gesundheitlichen Belastungen und über die ärztliche Versorgung am vorgesehenen Tätigkeitsort erforderlich. Die Beratung schließt Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und Impfprophylaxe ein.
Erstuntersuchung
Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr muss vor der ersten Ausreise stets eine Erstuntersuchung vorgenommen werden.
Vor einem erneuten Arbeitsaufenthalt im Ausland ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich, wenn die Rückkehruntersuchung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Eine ärztliche Beratung ist weiterhin geboten
Erste und weitere Nachuntersuchungen
- Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte
- Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
- Wenn in ein Land mit erheblich verschiedener klimatischer oder gesundheitlicher Belastung gewechselt wird
Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet
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